{"id":281,"date":"2017-03-05T20:38:45","date_gmt":"2017-03-05T19:38:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.marktzeit.berlin\/mz\/?page_id=281"},"modified":"2024-08-26T16:26:26","modified_gmt":"2024-08-26T14:26:26","slug":"marktordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.marktzeit.berlin\/mz\/start\/marktordnung\/","title":{"rendered":"Marktzeit Marktordnung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.marktzeit.berlin\/mz\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/BB-Marktordnung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Marktordnung als PDF herunterladen<\/a>\u00a0<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><br>(1) Die Marktordnung gilt fu\u0308r alle von der Firma Marktzeit veranstalteten Ma\u0308rkte. Alle Marktteilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten des Marktes die Bestimmungen dieser Marktordnung sowie die Anordnungen der Marktleitung zu beachten.<br>(2) Fu\u0308r das Winterhalbjahr (November bis M\u00e4rz) wird witterungsbedingt keine Garantie fu\u0308r die Durchfu\u0308hrung der Ma\u0308rkte gegeben.<br>(3) Fa\u0308llt der Wochenmarkt auf einen Feiertag, wird der Markt ersatzlos gestrichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 2 Teilnahme<\/strong><br>(1) Die Marktleitung hat das Recht, sich auf bestimmte Marktteilnehmer zu beschra\u0308nken.<br>(2) Eine Untervermietung von Standfla\u0308chen, der Tausch oder Vertriebsta\u0308tigkeit auf fremde Rechnung ist nicht gestattet. Jegliche A\u0308nderungen der gemieteten Standfla\u0308chen, inklusive einer Angebotsa\u0308nderung bzw. -erweiterung, bedu\u0308rfen der Zustimmung der Marktleitung.<br>(3) Bei der optischen Darstellung und Aufbereitung der Marktsta\u0308nde der Marktteilnehmer ist zu beachten, den Markt in seiner vorwiegend o\u0308kologischen Ausrichtung attraktiv und repra\u0308sentativ zu gestalten. Das gilt insbesondere fu\u0308r Feste und Sonderveranstaltungen. Die Marktleitung ist berechtigt, die Marktteilnehmer auf Misssta\u0308nde hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen.<br>(4) Im Zeitraum von November bis Ma\u0308rz (Winterzeit) sind zur Warenpra\u0308sentation Beleuchtungsko\u0308rper (mo\u0308glichst LED-Lampen) fu\u0308r den Ausseneinsatz vom Ha\u0308ndler\/Anbieter mit- und anzubringen. Verwendet bitte nur Ausr\u00fcstung f\u00fcr den Aussenbereich, zu erkennen an dem Aufkleber Schutzklasse IP 44 und \/ oder IP 54. Mitzubringen ist eine Kabeltrommel, die mindestens 25 m lang ist, besser 40 m. Der Strompreis wird pauschal berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 3 Standerlaubnis<\/strong><br>(1) Die Vergabe der Standpla\u0308tze erfolgt durch die Marktleitung.<br>(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Im Interesse des Marktes kann es vorkommen, dass die Marktleitung die Platzverteilung a\u0308ndert; ein Anspruch auf Entscha\u0308digung besteht nicht.<br>(3) Die Standerlaubnis kann von der Marktleitung versagt oder widerrufen werden, wenn dafu\u0308r ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn:<br>(a) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Marktteilnehmer die fu\u0308r die Teilnahme am Markt erforderliche Zuverla\u0308ssigkeit nicht besitzt;<br>(b) ein zugewiesener Standplatz wiederholt nicht genutzt wurde;<br>(c) der Inhaber einer Erlaubnis oder dessen Bedienstete erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Marktordnung oder sonstige vom Marktteilnehmer zu beachtende gesetzliche Regelungen versto\u00dfen haben;<br>(d) die fa\u0308llige Standgebu\u0308hr bzw. Gebu\u0308hr fu\u0308r den Mietstand nicht bezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 4 Verkaufseinrichtungen<\/strong><br>(1) Die Marktteilnehmer haben u\u0308ber ordnungsgema\u0308\u00dfe Verkaufseinrichtungen zu verfu\u0308gen. Als Verkaufseinrichtung gelten Verkaufswagen, Verkaufsanha\u0308nger oder feste Verkaufssta\u0308nde (eigene oder von der Marktleitung angeforderte Mietsta\u0308nde). Sonstige Fahrzeuge du\u0308rfen wa\u0308hrend der Marktzeit nicht auf dem Marktplatz abgestellt werden.<br>(2) Die Verkaufseinrichtungen mu\u0308ssen standsicher sein, du\u0308rfen die Marktoberfla\u0308che nicht bescha\u0308digen und weder an angrenzenden Ba\u0308umen, deren Schutzeinrichtungen, Mauern sowie Gru\u0308nanlagen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder a\u0308hnlichen Einrichtungen befestigt werden.<br>(3) Fu\u0308r die Stromzufuhr sind fu\u0308r den Au\u00dfenbereich zugelassene Kabel (siehe \u00a7 2 (4)) zu verwenden.<br>(4) Die Marktteilnehmer haben an ihren Verkaufssta\u0308nden sichtbar ein gut lesbares Schild mit Namen und Anschrift des Marktteilnehmers (mindestens des Ortes inklusive der Postleitzahl des Firmensitzes) anzubringen. Die feilgehaltenen Waren sind fu\u0308r den Ka\u0308ufer zweifelsfrei auszupreisen.<br>(5) Die Gestaltung der einzelnen Ausstellungssta\u0308nde hat so zu erfolgen, dass Nachbarsta\u0308nde nicht behindert werden.<br>(6) Der Marktteilnehmer hat fu\u0308r die Beaufsichtigung und Bewachung seines Standes selbst Sorge zu tragen und Scha\u0308den, z.B. auch durch geeigneten Versicherungsschutz (Betriebshaftpflichtversicherung), vorzubeugen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 5 Zahlungspflicht<\/strong><br>(1) Fu\u0308r die U\u0308berlassung der Marktfla\u0308chen sowie fu\u0308r die Inanspruchnahme von Marktsta\u0308nden oder sonstige Verkaufseinrichtungen erhebt die Marktleitung eine Standmiete sowie Nebenkostenersatz. Die Bezahlung erfolgt bar am entsprechenden Markttag gegen einen digital zu schickenden Zahlungsbeleg bzw. nach gesonderter Vereinbarung u\u0308ber Rechnungslegung zum Ende des Monats.<br>(2) Muss infolge ho\u0308herer Gewalt oder zur Vermeidung einer besonderen Ha\u0308rte (zum Beispiel gefa\u0308hrliche Windbo\u0308en) der Markt vorzeitig abgebrochen werden oder kann nicht rechtzeitig beginnen, besteht kein Anspruch auf Erlass, Erma\u0308\u00dfigung bzw. Ru\u0308ckzahlung der zu entrichtenden bzw. der bereits entrichteten Marktgebu\u0308hr. Die Gebu\u0308hr wird mit der verbindlichen Anmeldung (\u00a7 7) fa\u0308llig.<br>(3) Beansprucht ein Marktteilnehmer eigenma\u0308chtig mehr als die ihm zugewiesene Standfla\u0308che, bemisst sich das Entgelt nach der tatsa\u0308chlich genutzten Fla\u0308che und ist sofort nach Feststellung der U\u0308berschreitung durch die Marktleitung fa\u0308llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 6 Auf- und Abbau<\/strong><br>(1) Der Aufbau der Marktsta\u0308nde kann am Markttag etwa 2 Stunden vor Marktbeginn beginnen und der Abbau muss sp\u00e4testens 2 Stunden nach Marktbeginn beendet sein.<br>(2) Bis zur jeweiligen O\u0308ffnungszeit des Marktes ist der Aufbau der Sta\u0308nde abzuschlie\u00dfen und der Marktplatz mit Lieferfahrzeugen zu verlassen.<br>(3) Der Marktplatz kann fr\u00fchestens ab Ende der O\u0308ffnungszeit des jeweiligen Marktes zum Abbau befahren werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>\u00a7 7 An- und Abmeldung<\/strong><br>(1) An- und Abmeldungen fu\u0308r den Markt mu\u0308ssen bis zwei Tage* vor Marktbeginn bis 18 Uhr entweder telefonisch oder per SMS unter 0170-4832058 oder per Mail unter marktzeit@posteo.de erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Zu- und Absagen verbindlich.<br>(2) Danach sind die Standmieten und bestellten Mietsta\u0308nde trotz Absage zu zahlen. Ausnahmen: Krankenschein, Unfall- oder Schadensnachweis des Fahrzeuges. Bei verspa\u0308teter Anmeldung kann ein Standplatz nicht garantiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>* Diese Bestimmung gilt nur f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden Wochenm\u00e4rkte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Abfall<\/strong><br>(1) Der Markt soll mo\u0308glichst abfallfrei sein. Der Verpackungsaufwand ist zu minimieren. Einweggeschirr aus Plastik oder kunststoffbeschichteter Pappe sollte nach M\u00f6glichkeit vermieden werden.<br>(2) Der Marktteilnehmer ist verpflichtet:<br>(a) den anfallenden Gewerbemu\u0308ll (zum Beispiel Obst- und Gemu\u0308sereste, Kisten, Kartons) sowie Restmu\u0308ll mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen;<br>(b) jedwede Verunreinigung des Marktgela\u0308ndes und der Markteinrichtungen zu vermeiden sowie die Verkaufseinrichtungen und deren Umgebung sauber zu halten und den Standplatz sauber zu verlassen, das hei\u00dft, den anfallenden Gewerbemu\u0308ll (z.B. Kisten, Umverpackungen, Obst- und Gemu\u0308sereste) mitzunehmen und auf eigene Kosten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu entsorgen;<br>(c) dafu\u0308r Sorge zu tragen, dass Papier oder anderes leichtes Material nicht verweht bzw. wenn ja, aufgehoben wird;<br>(d) fetthaltige und geruchsintensive Abwa\u0308sser in geschlossenen Beha\u0308ltern mitzunehmen;<br>(e) seinen Standplatz sowie die angrenzenden Fla\u0308chen im Umkreis von 1,5 m wa\u0308hrend der Marktzeit von Schnee und Eis zu befreien;<br>(f) bei Verka\u0308ufen von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr an seinem Stand fu\u0308r Abfallko\u0308rbe oder andere entsprechende Beha\u0308ltnisse zu sorgen und die Ka\u0308ufer zu deren Benutzung aufzufordern.<br>(3) Kommt der Marktteilnehmer seiner Abfallentsorgungspflicht nicht nach, kann eine Reinigungspauschale von der Marktleitung erhoben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Ha\u0308ndlerpflicht<\/strong><br>Die Anbieter\/Ha\u0308ndler auf dem Markt sind verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich des Verkaufs von Waren, insbesondere von offenen Lebensmitteln, einzuhalten (zum Beispiel Reisegewerbeanmeldung, Lebensmittelbestimmungen, Hygieneauflagen, Warenauszeichnung, Artikelkennzeichnung).<br>Der Betrieb technischer Anlagen auf den M\u00e4rkten ist nur unter Einhaltung der jeweiligen sicherheitstechnischen Normen sowie Regeln gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Haftung<\/strong><br>(1) Die Marktteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.<br>(2) Der Marktteilnehmer haftet gegenu\u0308ber der Marktleitung fu\u0308r sa\u0308mtliche von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Sach- und Personenscha\u0308den, insbesondere f\u00fcr die, die durch unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch von Ger\u00e4tschaften entstehen; vor allem an Stromk\u00e4sten bzw. Stromverteilerk\u00e4sten.<br>(3) Mit der Zuweisung eines Platzes wird keinerlei Haftung fu\u0308r die von den Marktteilnehmer eingebrachten Waren und Gegensta\u0308nde u\u0308bernommen. Hinsichtlich der gemieteten Marktst\u00e4nde geht die Haftung daf\u00fcr vollumf\u00e4nglich auf den jeweiligen Marktteilnehmer \u00fcber.<br>(4) Der Marktteilnehmer ist verpflichtet, ohne weitergehende Aufforderung alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (wie z.B. Artikelkennzeichnungen gema\u0308\u00df Handelsklassenverordnung, Anforderungen an die Lebensmittel- und Hygienebestimmungen LMBG, LMKV, LMHV, Unfallverhu\u0308tung etc.) eigensta\u0308ndig wa\u0308hrend der Marktta\u0308tigkeit einzuhalten. Die Nichteinhaltung fu\u0308hrt zum Ausschluss vom Marktgeschehen.<br>(5) Der Marktteilnehmer haftet fu\u0308r alle Scha\u0308den, die sich aus dem Aufbau oder dem Betrieb der Verkaufseinrichtungen und der Vernachla\u0308ssigung seiner Pflichten bzw. auf von ihm verursachten Versto\u0308\u00dfen gegen diese Marktordnung ergeben. Der Marktteilnehmer stellt die Marktleitung von allen Anspru\u0308chen frei.<br>(6) Dem Marktteilnehmer steht kein Anspruch auf Entscha\u0308digung wegen Sto\u0308rung und Beeintra\u0308chtigung des Gescha\u0308ftsbetriebes durch ho\u0308here Gewalt, bauliche Vera\u0308nderungen, Ausbesserungen oder sonstige notwendige Ma\u00dfnahmen zu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Schlussbestimmung<\/strong><br>Sollten Bestandteile dieser Marktordnung ganz oder teilweise nichtig sein oder unwirksam werden, beru\u0308hrt dies nicht die Wirksamkeit der u\u0308brigen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Marktordnung ist am 01.04.2011 in Kraft getreten. Gerichtsstand ist Berlin.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.marktzeit.berlin\/mz\/wp-content\/uploads\/2024\/08\/BB-Marktordnung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Marktordnung als PDF herunterladen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Marktordnung als PDF herunterladen\u00a0 \u00a7 1 Geltungsbereich(1) Die Marktordnung gilt fu\u0308r alle von der Firma Marktzeit veranstalteten Ma\u0308rkte. 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